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Wichtig Europäische Union 2026-05-07

Was hat sich geändert

Der EU-Rat hat die Liste der Personen und Einrichtungen, die im Zusammenhang mit dem anhaltenden Konflikt im Sudan restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert. Das EU-Sudan-Sanktionsregime — seit 2014 in Kraft — umfasst Vermögenssperren und Einreiseverbote gegen Personen und Gruppen, die für Handlungen verantwortlich sind, die den Frieden, die Stabilität oder Übergangsprozesse im Sudan gefährden.

Wen betrifft es

Betrifft direkt neu gelistete Personen und Einrichtungen — ihre EU-Vermögenswerte werden eingefroren und ihnen ist die Einreise in die EU verboten. EU-Finanzinstitute, Unternehmen und Privatpersonen, die mit dem Sudan in Berührung kommen, müssen die aktualisierte Liste prüfen; Nichtbeachtung kann strafrechtliche Haftung begründen.

Was zu beachten ist

→ EU-Finanzinstitute und Unternehmen müssen ihre Transaktionen sofort mit der aktualisierten Liste abgleichen. Vermögen neu gelisteter Einrichtungen muss unverzüglich eingefroren und die zuständige nationale Behörde benachrichtigt werden.

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