Was hat sich geändert
Der EU-Rat hat die Liste der Personen und Einrichtungen, die Vermögenssperren und Einreiseverboten wegen Handlungen unterliegen, die die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, aktualisiert. Diese Durchführungsverordnung fügt Einträge in die Ukraine-bezogene Sanktionsliste hinzu, entfernt oder aktualisiert sie; die Liste richtet sich primär gegen Personen und Organisationen, die mit der russischen Invasion der Ukraine verbunden sind.
Wen betrifft es
Betrifft direkt neu gelistete Personen und Einrichtungen — ihre Vermögenswerte in der EU werden eingefroren, und EU-Personen dürfen ihnen keine Gelder zur Verfügung stellen. Alle EU-Finanzinstitute, Banken, Unternehmen und Privatpersonen müssen die aktualisierte Liste überprüfen; Verstöße können strafrechtlich verfolgt werden.
Was zu beachten ist
→ EU-Finanzinstitute und Unternehmen müssen die aktualisierte Sanktionsliste sofort überprüfen. Vermögen neu gelisteter Einrichtungen muss unverzüglich eingefroren und an die zuständige nationale Behörde gemeldet werden. Die Verordnung ist am 11. Mai 2026 in Kraft getreten.
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